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ALLES KANN –

NIS-2

MUSS!

 

Tiefenentspannt in eine sichere Zukunft

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Warum NIS-2?

 
Wasser- und Energieversorgung, Krankenhäuser, Universitäten, Banken und Finanzämter - alle Sektoren haben eins gemeinsam: Sie sind von essentieller Bedeutung für das Leben und die Wirtschaft in Deutschland. Als Schnittstelle von physischer Infrastruktur und digitaler Innovation sind sie aber auch Angriffsziele im Cyberraum. Besonders mit dem Fortschritt der Digitalisierung gewinnt eine umfassende Cyberresilienz und -sicherheit immer mehr an Bedeutung. Sie ist der beste Schutz, um drohende Gefahren, wie bspw. Ransomware oder Phishing, gezielt abzuwehren und den digitalen Wandel dauerhaft zu ermöglichen.
 
Doch die Gefahren schädlicher Angriffe werden immer häufiger zur Realität. Als Reaktion darauf, hat die Europäische Union die aktuelle Gesetzgebung zur Cybersicherheit "nachgeschärft" und die Notwendigkeit wahrgenommen, ein höheres Maß an digitaler Sicherheit und eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu forcieren.
 
Die neue NIS-2 Richtlinie nimmt fortan mehr Unternehmen aus kritischen und wichtigen Branchensektoren in die Pflicht. Bis zum 17.10.2024 muss der Schutz und die Widerstandsfähigkeit in Form von spezifischeren Sicherheitsmaßnahmen von allen betroffenen Organisationen erweitert werden. Andernfalls drohen Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro.

 

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Wer ist betroffen?

 

Allein in Deutschland sind schätzungsweise bis zu 30.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie NIS-2 betroffen. Alle müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und Berichterstattung erfüllen:

  1. Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) nach § 28 (2–5) 

  2. Besonders wichtige Einrichtungen nach § 28 (6) und wichtige Einrichtungen nach § 28 (7) je nach Größe:

    1. Mittlere Unternehmen, zwei Möglichkeiten:
       
      • 50 bis 249 Mitarbeiter und Umsatz weniger 50 Mio. EUR oder Bilanz weniger 43 Mio. EUR
      • Weniger 50 Mitarbeiter und Umsatz 10–50 Mio. EUR und Bilanz 10–43 Mio. EUR

    2. Großunternehmen, zwei Möglichkeiten:
       
      • Mindestens 250 Mitarbeiter
      • ab 50 Mio. EUR Umsatz und Bilanz ab 43 Mio. EUR

Hinweis: Auch kleine Unternehmen, die in die nachfolgenden Kriterien zur Einordnung "wichtiger" und "besonders wichtiger" Einrichtungen fallen, können von der neuen NIS-Richtlinie betroffen sein. Besonders dann, wenn diese als Dienstleister oder Lieferant für NIS-2-pflichtige Großunternehmen tätig sind.

  • Energie

     

    • Elektrizität
    • Fernwärme und -kälte
    • Erdöl
    • Erdgas
    • Wasserstoff

  • Verkehr 

    • Luftverkehr
    • Schienenverkehr
    • Schifffahrt
    • Straßenverkehr

  • Bankwesen 
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von IKT-Diensten (Dienste für Informations- und Kommunikationstechnik, B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
     
    • Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
    • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
    • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
    • Maschinenbau
    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
    • Sonstiger Fahrzeugbau

  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

Alles, was Sie jetzt wissen müssen

 

Ein Verstoß gegen die NIS-2-Richtlinie kann nicht nur zu hohen Geldstrafen führen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Privatvermögen der Geschäftsführer haben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Ihre Systeme jetzt fristgerecht aufzurüsten.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird ein strukturierter Ansatz benötigt, der sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst.

Um Ihnen dabei zu helfen, laden wir Sie ein, an unserer kostenlosen Web-Session mit unserem Gast-Referenten Wolfgang Schmid, Fachanwalt für IT-Recht, teilzunehmen:

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Erfahren Sie in diesem Whitepaper, was es mit der NIS-2 Richtlinie auf sich hat, wer betroffen ist und auf was Sie jetzt unbedingt achten sollten. Kurz und auf den Punkt gebracht zeigen wir Ihnen, wie DRACOON hilft, Sie NIS-2 ready zu machen.

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